ProMechG

Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG)

Danjiangkou Damm
Die Regeln für die deutsche Beteiligung an internationalen Klimaschutzprojekten sind im Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG) festgeschrieben. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung Deutschlands an Projekten im Rahmen des Clean Development Mechanism (CDM) und von Joint Implementation (JI). Gemäß den Regeln des Kyoto-Protokolls müssen CDM- und JI-Projekte von dem Land, in dem sie stattfinden (dem Gastgeberland), sowie von mindestens einem Investorland wie z.B. Deutschland genehmigt werden. Das ProMechG regelt, welche Voraussetzungen Projekte erfüllen und welche Verfahren sie durchlaufen müssen, um von Deutschland genehmigt werden zu können. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, welche unter anderem den Handel von Emissionsrechten für Deutschland als Investorland regelt. Bisher werden im ProMechG Menschenrechte nicht berücksichtigt. Deswegen fordert FIAN Deutschland von der Bundesregierung, im ProMechG rechtlich verbindlich festzuschreiben, dass die Menschenrechte bei der Durchführung von allen Klimaschutzmaßnahmen mit deutscher Beteiligung unbedingt respektiert werden müssen. Die lokale Bevölkerung muss zwingend in die Projektentwicklung eingebunden werden und die Respektierung ihrer Menschenrechte muss verbindlich von externen Gutachtern überprüft werden.

Als Vorbild können hierzu die bereits bestehenden Regelungen dienen, die schon heute für große Wasserkraftwerke gelten und die zu einer gesonderten Prüfung der ökologischen und sozialen Auswirkungen dieser Projekte verpflichten. Entsprechende Regelungen sollten auch für alle anderen Projektarten erlassen werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass diese Regeln effektiv durchgesetzt werden.

Weitere Informationen:

http://bundesrecht.juris.de/promechg/index.html

http://www.dehst.de/cln_153/nn_476694/DE/Klimaschutzprojekte/CDM/Wasserkraftprojekte/Wasserkraftprojekte__node.html?__nnn=true